EU-Mitteilung Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der EU verkauft werden. Bei vertragswidriger Ware kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder Erstattung. Problem so bald wie möglich dem Verkäufer melden und Kaufnachweis vorlegen. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

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